Ist es mir privat erlaubt, ein Balkonkraftwerk zu installieren?
Es ist in Deutschland erlaubt, ein Balkonkraftwerk mit einer Leistungs-Obergrenze des Wechselrichters von 600 Watt pro Haushalt für Ihren privaten Verbrauch anzuschließen.
Kann ich als Mieter die Vorteile eines Balkonkraftwerks voll ausnutzen?
Natürlich, Balkonkraftwerke sind infolge ihrer begrenzten Leistung in erster Linie für den Eigenbedarf gedacht und nicht für die gewerbliche Netzeinspeisung. Balkonkraftwerke eignen sich deswegen gut für Mieter, die einen Teil ihres Strombedarfs, z.B. für den Kühlschrank, die Kühltruhe und andere Standby-Geräte aus der „hauseigenen“ Produktion beziehen wollen.
Auch wenn die Bezeichnung „Balkon“-Kraftwerk inzwischen immer populärer wird, lassen sich diese Photovoltaik-Anlagen auch an anderen geeigneten Plätzen aufstellen. Balkonkraftwerke bieten sich also nicht nur für Mieter an, sondern auch für den klassischen Eigenheimbesitzer, der seine Module im Garten, auf dem Dach, an der Fassade oder auf dem Carport positionieren kann.
Kann der Vermieter den Betrieb meines Balkonkraftwerks verbieten?
Der Vermieter darf den Betrieb Ihres Balkonkraftwerkes grundsätzlich nicht untersagen. Wir empfehlen Ihnen aber, sich mit ihm vor dem Einbau in Verbindung zu setzen, zumal, wenn Sie eine Montage außen am Balkon planen.
Bis wie viel Watt kann ich mein Balkonkraftwerk betreiben?
Die maximal erlaubte Leistung, welche ein Balkonkraftwerk pro Haushalt nicht überschreiten darf, beträgt 600 Watt. Aber Achtung: diese Maximalgrenze von 600 Watt betrifft die Leistungsgrenze des Wechselrichters, nicht die Leistung der Solar-Module.
Wie viele Balkonkraftwerke oder Solarmodule darf ich pro Haushalt betreiben?
Pro Haushalt ist ein Balkonkraftwerk erlaubt, dessen Wechselrichter die 600 Watt-Leistungsgrenze nicht übersteigt. Innerhalb dieses Rahmens können Sie ein oder zwei Solar-Module in Ihrem Balkonkraftwerk installieren. Die Einzel-Leistung eines Moduls kann auch die 300 Watt überschreiten, der Fokus der Leistungsgrenze liegt aber immer auf dem Wechselrichter.
Muss ich mein Balkonkraftwerk bei der Bundesnetzagentur anmelden?
Nicht nur angesichts der steigenden Energiepreise wird die hauseigene Stromproduktion immer populärer. Dabei herrscht noch eine weit verbreitete Unsicherheit über die herrschende Rechtslage und die notwendigen Vorschriften und Regeln, um sein Balkonkraftwerk offiziell anzumelden.
Einerseits gibt es in Deutschland bislang keine bindenden Vorschriften für den Betrieb von Balkonkraftwerken, andererseits müssen sie als Photovoltaikanlagen beim Netzbetreiber angemeldet und im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur registriert werden. Dies betrifft eben auch unsere, mit 600 Watt eher kleiner dimensionierten, Balkonkraftwerke.
Wo muss ich mein Balkonkraftwerk anmelden?
Sie müssen Ihr Balkonkraftwerk bei Ihrem zuständigen Netzbetreiber anmelden und es bei der Bundesnetzagentur im Marktstammdatenregister registrieren lassen.
Wann muss ich mein Balkonkraftwerk anmelden?
Wir empfehlen, das Balkonkraftwerk noch vor dem Betriebsstart bei Ihrem Netzbetreiber anzumelden. Die Registrierung bei der Bundesnetzagentur erledigen Sie bitte gleich nach der Inbetriebnahme der Anlage, spätestens innerhalb des ersten Betriebsmonats.
Benötige ich für den Betrieb meiner Balkonkraftwerke eine Genehmigung?
Im Unterschied zu den größeren, gewerblich genutzten Photovoltaik-Anlagen, ist der Betrieb der kleineren Balkonkraftwerke für den privaten Gebrauch ohne eine Genehmigung erlaubt.
Dabei sollten Sie sich den Unterschied zwischen einer Pflicht zur Genehmigung und einer einfachen Anmeldung bewusst machen. Balkonkraftwerke sind ohne Genehmigung erlaubt, anmelden muss man sie trotzdem. Wir empfehlen den Betrieb der Anlage bei Ihrem Netzbetreiber und der Bundesnetzagentur anzumelden und los geht es mit der hauseigenen Stromproduktion.
Ist der Betrieb von Balkonkraftwerken legal oder verboten?
Der Betrieb von Balkonkraftwerken ist in Deutschland weder verboten noch gilt er als nicht legal. Im Gegenteil, die Nutzung von nicht fossilen Energieträgern entspricht dem offiziellen politischen Willen zur Energiewende und dem Eindämmen der Kohlendioxid-Emissionen. Es gibt derzeit kein Gesetz, welches dem Aufstellen und Betreiben Ihres Balkonkraftwerkes widerspricht.
Drohen mir Strafzahlungen, wenn ich mein Balkonkraftwerk nicht anmelde?
Die Anmeldung Ihres Balkonkraftwerkes bei Ihrem Netzbetreiber und der Bundesnetzagentur ist verpflichtend. Allerdings sind uns bisher keine Fälle von Bußgeldzahlungen oder Strafzahlungen bekannt, wenn man sein Balkonkraftwerk nicht angemeldet hat.
Der private Nutzer verfolgt keine gewerblichen Ziele, sondern lediglich den Eigenverbrauch des Solarstromes, der außerdem noch ökologisch ist. Ein erhöhter bürokratischer Aufwand würde hier einfach über das Ziel hinausschießen. Um allen Eventualitäten aus dem Weg zu gehen, empfehlen wir unseren Kunden einfach die ordnungsgemäße Anmeldung beim Netzbetreiber und der Bundesnetzagentur.