Immer mehr Menschen setzen auf erneuerbare Energien und möchten ihren ökologischen Fußabdruck reduzieren. Eine Möglichkeit, die sich hierbei bietet, ist die Installation eines Balkonkraftwerks. Doch wie sieht es rechtlich aus? Ist ein Balkonkraftwerk mit einer Leistung von 800 Watt erlaubt oder nicht? In diesem Artikel geben wir Ihnen einen Überblick über die Fakten und klären, welche Bedingungen erfüllt sein müssen, um ein solches Balkonkraftwerk legal betreiben zu können.
Inhaltsverzeichnis
- Balkonkraftwerk 600 Watt oder 800 Watt? Was ist aktuell erlaubt?
- Was ist der VDE und welche Forderungen werden erhoben?
- Forderungen des VDE
- Einführung der Bagatellgrenze für 800 Watt Balkonkraftwerke
- Vereinfachung der Anmeldung
- Duldung des Schukosteckers für 800 Watt Mini PV Anlagen
- Sicherheitsvorgaben für Hersteller
- Verwendung jeder Art von Zähler für Balkonkraftwerke
Balkonkraftwerk 600 Watt oder 800 Watt? Was ist aktuell erlaubt?
Grundsätzlich besteht ein Balkonkraftwerke-Komplettset aus 1 oder mehreren Solarmodulen und einem Wechselrichter, welcher die Maximalleistung begrenzt.
Die maximale Leistung für Balkonkraftwerke, die ohne Genehmigung betrieben werden dürfen, liegt zurzeit in Deutschland bei 600 Watt. Daher ist ein Balkonkraftwerk mit einer Leistung von 800 Watt genehmigungspflichtig und es müssen bestimmte technische Anforderungen erfüllt werden, um sicher und zuverlässig betrieben werden zu können.
Dazu benötigt es eine umfassende Anmeldung beim Netzbetreiber und einen Elektrofachmann zum Anschluss des Balkonkraftwerkes.
Es ist also ratsam, sich vor der Installation eines solchen Geräts über die geltenden Vorschriften und Anforderungen zu informieren.
Was ist der VDE und welche Forderungen werden erhoben?
Der VDE (Verband der Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik e.V.) ist einer der größten technisch-wissenschaftlichen Verbände Europas. Er hat sich zum Ziel gesetzt, Innovationen in der Elektrotechnik, Elektronik und Informationstechnik zu fördern und sich für eine sichere, zuverlässige und nachhaltige Energieversorgung einzusetzen.
Ein wichtiger Aspekt der Arbeit des VDE ist die Festlegung von Normen und Standards in der Elektrotechnik. Diese dienen dazu, die Sicherheit und Qualität von elektronischen Geräten und Anlagen zu gewährleisten. Besonders im Bereich der erneuerbaren Energien spielt der VDE eine wichtige Rolle.
Zu den Forderungen gehören unter anderem:
- Einführung der Bagatellgrenze für 800 Watt Balkonkraftwerke
- Vereinfachung der Anmeldung
- Duldung des Schukosteckers für 800 Watt Mini PV Anlagen
- Sicherheitsvorgaben für Hersteller
- Verwendung jeder Art von Zähler für Balkonkraftwerke
Was ist die Bagatellgrenze und wie wirkt sie sich aus?
Seit 2016 existiert in Europa eine Vorschrift namens Regulation for Generators (RFG), welche für elektrische Erzeugungseinheiten eine Bagatellgrenze von 800 Watt vorsieht. Dies impliziert, dass private Stromproduktion bis zu dieser Schwelle als „irrelevant“ betrachtet wird.
Um den Zugang zu regenerativen Energien zu vereinfachen, empfiehlt der VDE, diese Regelung zu adaptieren und die Bagatellgrenze von bis zu 800 Watt Einspeisekapazität ebenfalls in Deutschland zu implementieren. Derzeit können Sie Ihr Balkonkraftwerk mit einer Einspeisekapazität von bis zu 600 Watt vereinfacht anmelden und eigenständig installieren. Dieser Wert bezieht sich auf die Leistung des Wechselrichters der kleinen Solaranlage.
In einfachen Worten bedeutet dies, dass durch diese Bemühungen die Grenze um 200 Watt erhöht und somit auch die Wirtschaftlichkeit der Balkonkraftwerke verbessert werden soll.
In Zukunft einfacher: Balkonkraftwerk 800 Watt anmelden
Zudem sollen die Anmelde- und Inbetriebnahme verfahren weiter erleichtert werden. Der VDE strebt an, die Notwendigkeit der Anmeldung von Balkonkraftwerken beim örtlichen Netzbetreiber abzuschaffen, indem lediglich die Eintragung der Anlage im Marktstammdatenregister (MaStR) der Bundesnetzagentur erforderlich ist.
Duldung des Schukosteckers für die Inbetriebnahme von Mini PV Anlagen bis 800 Watt
Allgemein besteht der VDE auf die Installation des Balkonkraftwerkes durch eine Elektrofachkraft, da nur so gewährleistet werden kann, dass die Installation auf ihre Funktionstüchtigkeit hin geprüft und gegebenenfalls angepasst werden kann. Um eine flächendeckende Verbreitung von Mini Solaranlage zu ermöglichen, empfiehlt der VDE, die Einspeisung durch Schuko-Stecker bis zu einer Systemgesamtleistungsgrenze von 800 W zu gestatten.
Sicherheitsvorgaben für Hersteller
Der VDE fordert außerdem, dass die Hersteller von steckerfertigen Mini PV Anlagen offen über die mit der Nutzung verbundenen Gefahren informieren müssen. Dies betrifft u. a. die Beschreibung der sicheren Montage und Inbetriebnahme. Die elektrische Sicherheit der Systeme sollte auch vom Hersteller garantiert werden. Damit der Verbraucher zu Hause ein sicheres Gerät in Betrieb nehmen kann, empfiehlt der VDE, Mikrostromerzeugungsanlagen von einer neutralen Prüforganisation prüfen zu lassen.
Mini PV Anlagen dürfen an jeder Art von Zähler verwendet werden
Ein weiteres Kriterium des VDE ist, dass bei kleinen Stromerzeugungsanlagen bis zur neuen Bagatellgrenze (800 W Gesamtanlagenleistung) jede Art von Zähler verwendet werden darf. Zudem sollten die Zähler bis zur Bagatellgrenze rückwärts laufen dürfen. So könnten Verbraucher, die ihre Stromrechnung senken wollen, dies tun, ohne darauf warten zu müssen, dass die deutsche Regierung den Umstieg auf intelligente Messzähler beschließt.
Fazit:
Bei den Forderungen handelt es sich zu jetzigen Zeitpunkt erstmal um Empfehlungen des VDE. Diese können aber in naher Zukunft als Leitfaden für zukünftige Entwicklungen im Bereich der nachhaltigen Energiegewinnung gesehen werden. Sowohl das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz, als auch das Umweltamt und die Verbraucherzentrale unterstützen die Vorschläge der VDE. Mit diesem Rückenwind steht der
Energiewende nicht mehr im Wege. Bereits im Mai soll es eine Stellungnahme zu den geforderten Punkten geben. Dennoch kann noch einige Zeit ins Land gehen, bis aus den jetzigen Vorschlägen, gesetzlich verankert werden. Wir halten Sie auf dem Laufenden.
FAQ
Wann werden Balkonkraftwerke mit 800 Watt Leistung offiziell erlaubt?
Der VDE (Verband der Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik e. V.) hat seine Forderungen, welche unter anderen die Vereinfachung der Regularien für die Inbetriebnahme von Balkonkraftwerk beinhaltet, Anfang des Jahres 2023.
Die Chancen stehen gut, dass die Forderungen umgesetzt werden, um die Energiewende voranzutreiben. Zum jetzigen Zeitpunkt gibt es aber noch keinen bindenden Gesetzesentwurf.
Macht ein Balkonkraftwerk 800 Watt für jeden Sinn?
Personen, die bereits ein Balkonkraftwerk besitzen, könnten sich fragen, ob es sinnvoll ist, auf einen 800-Watt-Wechselrichter umzusteigen, sobald diese in Deutschland genehmigt wird. Allgemein kann man sagen, dass es sich erst ab einer gewissen Leistung der Solarmodule sich lohnt. Nur wenn man mindestens 800 Watt Modul Höchstleistung gen Süden ausrichtet, kann man mit einem 800-W-Wechselrichter eine teilweise höhere Ausbeute erzielen. Um eine hohe Modulleistung und eine ideale Ausrichtung zu erreichen, ist ein 600-Watt-Wechselrichter ausreichend.
Kann man seine Solarmodule ergänzen?
Nein, da herkömmliche 800-Watt-Wechselrichter nur zwei Anschlüsse für den Strom besitzen, den die Solarmodule benötigen. Daher ist es nicht möglich, einen solchen Wechselrichter einfach mit einem dritten Modul zu verbinden. Es ist wichtig zu beachten, dass die maximale Eingangsleistung nicht überschritten werden darf. Wer zusätzliche Solarmodule installieren möchte, benötigt einen Wechselrichter mit einer höheren Leistung (etwa 1.500 W) und eine Elektrofachkraft für die Installation und Registrierung.
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